De-minimis: Die 300.000-€-Grenze verstehen
Warum jede „kleine“ Förderung in einen EU-Topf zählt — und ein vergessener Kredit aus 2024 Ihren Zuschuss 2026 blockieren kann
Die EU erlaubt Beihilfen ohne Genehmigungsverfahren nur „in geringfügiger Höhe“: maximal 300.000 € je Unternehmen innerhalb von drei Jahren — über ALLE De-minimis-Förderungen hinweg, von der BAFA-Beratung bis zum zinsgünstigen Landeskredit. Wer den Topf nicht im Blick hat, unterschreibt Erklärungen falsch (Subventionsbetrug-Risiko) oder verliert den großen Zuschuss, weil kleine Förderungen den Rahmen schon gefüllt haben.
Die Regeln seit 2024 (VO (EU) 2023/2831)
- Obergrenze 300.000 € (vorher 200.000 €) je „einzigem Unternehmen“ in DREI Jahren — seit 2024 taggenau rollierend gerechnet (die letzten 3 Jahre vor jeder neuen Gewährung), nicht mehr nach Steuerjahren
- „Einziges Unternehmen“ = Ihr VERBUND: Mutter-, Tochter- und Schwestergesellschaften zählen zusammen — die Holding-Struktur teilt den Topf, sie vervielfacht ihn nicht
- Es zählt der SUBVENTIONSWERT: Zuschüsse voll, Kredite/Bürgschaften mit ihrem Vorteilswert (Zinsersparnis bzw. Bürgschaftsäquivalent)
- Nicht alles ist De-minimis: Große Programme (EEW, Forschungszulage, GRW) laufen über eigene Freistellungen (AGVO) — welche Regel gilt, steht in jeder Förderzusage
So behalten Sie den Überblick
Jede De-minimis-Förderung kommt mit einer „De-minimis-Bescheinigung“ — sammeln Sie diese zentral (Ordner/Tabelle mit Datum, Geber, Subventionswert, Verbund-Gesellschaft). Vor jedem neuen Antrag: Summe der letzten 3 Jahre prüfen und die abgefragte De-minimis-Erklärung exakt danach ausfüllen. Falschangaben sind kein Kavaliersdelikt — sie gelten als subventionserheblich (§ 264 StGB).
Geplante Entlastung: Die EU baut ein zentrales De-minimis-Register auf; bis es greift, bleibt die Eigen-Dokumentation Pflicht.
Modellrechnung: Der unsichtbar volle Topf
GmbH + Schwester-GmbH (ein Verbund). Geplant 2026: Landeszuschuss Digitalisierung 120.000 € (De-minimis).
| Förderung im Verbund (letzte 3 Jahre) | Jahr | Subventionswert |
|---|---|---|
| BAFA Unternehmensberatung (2×) | 2024/2025 | 6.300 € |
| Landes-Förderkredit 800k (Zinsvorteil) | 2024 | ~95.000 € |
| Messeförderung Schwester-GmbH | 2025 | 12.000 € |
| Energieberatung Mittelstand | 2025 | 2.500 € |
| Topf belegt / frei | — | ~115.800 € belegt → 184.200 € frei |
💡 Der 120.000-€-Zuschuss passt — aber nur knapp, und nur weil gerechnet wurde. Mit einem weiteren Förderkredit 2025 wäre der Antrag 2026 teilweise gedeckelt worden. Der Kredit-Subventionswert ist fast immer der unsichtbare Brocken.
Fallstricke aus der Praxis
- Verbund vergessen: Beteiligungen > 50 % (oder beherrschender Einfluss) zählen zusammen — die De-minimis-Erklärung fragt das explizit ab
- Kredite/Bürgschaften nicht mitgezählt, weil „kein Zuschuss“ — der Vorteilswert steht auf der Bescheinigung, nicht im Kopf
- Bescheinigungen verstreut über Steuerberater, Bank, Schublade — ohne zentrales Register wird jede Erklärung zum Ratespiel
- 300k mit „pro Programm“ verwechselt: Die Grenze gilt über ALLE De-minimis-Beihilfen kumuliert
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